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Krankheit und Unfall von Arbeitnehmern führen schnell einmal zu Absenzen am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist gemäss Obligationenrecht (OR) dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitenden im Krankheitsfall den Lohn weiterhin zu vergüten. Die Dauer dieser Lohnfortzahlungspflicht hängt allerdings von der Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie von der Skala ab (Berner, Basler und Zürcher Skala).

Wenn die Arbeitsunfähigkeit dauerhaft ist, können bis zur Zahlung einer Invalidenrente (IV) Deckungslücken entstehen. Damit die Übergangsfrist zwischen der Lohnfortzahlungspflicht und der Invalidenrente gewährleistet ist, hilft der Abschluss einer Lohnausfallversicherung. Damit sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermassen vor unerwünschten finanziellen Engpässen geschützt.

Die KKV Krankenkasse bietet massgeschneiderte Lösungen, von denen Arbeitgeber wie auch Mitarbeitende gleichermassen profitieren. Die Lohnausfallversicherung KKV Krankenkasse erbringt die Leistungen im Anschluss an die vereinbarte Wartefrist und vermeidet somit Deckungslücken.

Vorteile für die Versicherten:
– Das Risiko unvorhersehbarer Kosten wird reduziert.
– Die Mitarbeiter werden vor finanziellen Notlagen bewahrt.
– Die Wartefrist und der Deckungsgrad können individuell bestimmt werden.
– Die Kosten der Prämien werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen übernommen.

Gross-, Mittel- und Kleinunternehmer liegen bei der KKV Krankenkasse richtig, ebenso wie Einzelfirmen. Wir bieten einfache und standardisierte Versicherungslösungen zu vorteilhaften Konditionen.

Jede Firma kann bei der KKV Krankenkasse einen Vertrag abschliessen. Die Wartefristen sind bereits ab dem 3. Tag möglich. Wenn eine Firma eine Kollektiv-Versicherung ab dem 3. Tag abschliesst, sind die Arbeitnehmer ab dem 3. Tag der Absenz versichert. Werden jedoch längere Wartezeiten vereinbart, verlängert sich die Wartefrist für die Lohnfortzahlung entsprechend. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen die Prämien teilweise.

Personen, welche bei der KKV Krankenkasse bereits im Kollektiv-Vertrag versichert sind, haben die Möglichkeit, sich auch nach Austritt aus der Firma bei der KKV Krankenkasse weiter zu versichern. Der Übertritt in die Einzelversicherung ist fliessend und vorbehaltslos. Das bedeutet, dass keine Gesundheitsfragen ausgefüllt werden müssen. Möglichkeiten für den Eintritt in die Einzelversicherung bieten sich bei – Eintritt in die Selbständigkeit, Übertritt in eine andere Firma, welche schlechtere Konditionen als die KKV Krankenkasse anbietet oder über gar keine Lohnausfall-Versicherung verfügt sowie bei Arbeitslosigkeit. Bei Arbeitslosigkeit ist eine Lohnausfallversicherung deshalb wichtig, weil eine Lohnfortzahlung für arbeitslose Personen gemäss Gesetz nur 30 Tage andauert. Dauert die Arbeitsunfähigkeit jedoch länger als 30 Tage an, entstehen Deckungslücken, welche nur über eine Lohnausfallversicherung verhindert werden können.

Fragen Sie uns rechtzeitig, damit Sie im Falle eines Falles ausreichend geschützt sind.