Patienten-Rechtsschutz
Die Patientenrechtsschutz-Versicherung schützt Familien und Einzelpersonen bei Streitigkeiten mit Spitälern, Ärzten, Zahnärzten, Chiropraktoren, Apotheken und anderen anerkannten Leistungserbringern.
Die Versicherung übernimmt die Beratung, Vertretung und Verteidigung in folgenden Fällen:
– Streitigkeiten über mögliche Fehlbehandlungen
– Schadenersatzforderungen infolge Fehlbehandlungen
– Unterlassung von Untersuchungen
– Verletzung der Aufklärungspflicht
– Fehlinformationen
– Informationsverweigerung
Für Fr. 1.- pro Monat ist die ganze Familie versichert, unabhängig, wie viele Personen sie umfasst. Alle in einem Haushalt lebenden Personen, die bei uns die Grundversicherung abgeschlossen haben, sind mitversichert sobald eine Person die Patientenrechtsschutz-Versicherung abschliesst (also auch Konkubinat und WG).