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Kollektiv-Taggeld

Mit der Taggeldversicherung im Rahmen eines Kollektivvertrages gelten die gesetzlichen Grundlagen laut KVG. Die Kollektivversicherung kann wie folgt abgeschlossen werden:

– mit Leistungsbeginn ab 3. Erkrankungstag
– mit Leistungsbeginn nach 3 / 7 / 14 / 30 / 60 / 90 / 120 / 150 / 180 / 270 / 360 oder 720 Erkrankungs-oder Unfalltagen.
– Leistungsgrade von 80%, des AVH-Lohnes versicherbar
– Leistungsdauer 720 Tage innerhalb von 900 aufeinander folgenden Tagen.