Bearbeitungsreglement
Gestützt auf dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie der Verordnung über den Datenschutz (DSV) in Verbindung mit Art.84b des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) hat die Krankenkasse Visperterminen das vorliegende Bearbeitungsreglement erstellt.
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten sinngemäss auch für den Bereich der von der KKV angebotenen Zusatzversicherungen nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Das Bearbeitungsreglement umschreibt insbesondere die Datenbearbeitungs- und Kontrollverfahren sowie den Betrieb der Datenbearbeitung. Es enthält Angaben über das für den Datenschutz und die Datensicherheit verantwortliche Organ, die Herkunft der Daten, die Zwecke, für welche sie regelmässig bekannt gegeben werden und beschreibt das Verfahren für die Erteilung der Zugriffsberechtigung auf die Module der elektronischen lnformatiksysteme.
Das vorliegende Reglement wird jährlich an die gesetzlichen, organisatorischen und betrieblichen Änderungen angepasst.